Jugendleistungsprüfung (14 - 18 Jahre)

Bayerische Jugendleistungsprüfung

  • Eingeführt 1983 durch das bayerische Innenministerium
  • Abnahme: durch zwei Bayerische Schiedsrichter und einen Zeitnehmer
  • Alter: 14 - 18 Jahre
  • Aufgaben:
    • 5 Einzelübungen:
      • Anlegen eines Mastwurfs
      • Befestigen einer Feuerwehrleine an Strahlrohr mit Schlauch
      • Anlegen eines Brustbundes
      • Auswerfen eines doppelt gerollten C-Schlauchs innerhalb eines seitlich begrenzten Feldes
      • Zielwurf mit einer Feuerwehrleine
    • 5 Truppübungen:
      • Kuppeln von zwei Saugschläuchen als Wasertrupp und Schlauchtrupp
      • Ankuppeln eines C-Strahlrohrs an einem C-Schlauch
      • Zielspritzen mit der Kübelspritze
      • Erkennen und Zuordnen von Gerätschaften
      • Zusammenkuppeln einer 90m langen C-Leitung
    • Theoretische Prüfung
  • Anmeldefrist:
    • Anmeldung über den Kommandanten beim Kreisbrandrat
    • Möglichst frühzeitig entsprechend der bestehenden Regelungen im jeweiligen Landkreis/ der kreisfreien Stadt