Heinrich Scharf
Landes-Jugendfeuerwehrwart
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Die Landes-Jugendleitung besteht aus dem/der Landes-Jugendfeuerwehrwart/in und seinen/ihren Stellvertretern. Die Landes-Jugendleitung kümmert sich um die laufenden Geschäfte und übernimmt die repräsentativen Aufgaben.
Die Landes-Jugendleitung wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von sechs Jahren aus ihrer Mitte gewählt.