Heinrich Scharf
Landes-Jugendleitung (LJL)
Die Landes-Jugendleitung besteht aus dem/der Landes-Jugendfeuerwehrwart/in und seinen/ihren Stellvertretern. Die Landes-Jugendleitung kümmert sich um die laufenden Geschäfte und übernimmt die repräsentativen Aufgaben.
Die Landes-Jugendleitung wird von der Delegiertenversammlung für die Dauer von sechs Jahren aus ihrer Mitte gewählt.