Leistungsspange (15 - 18 Jahre)

Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr

  • gestiftet 1973 durch den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes
  • Abnahme: durch einen Abnahmeberechtigten der DJF und fünf Wertungsrichter
  • Voraussetzungen:
    • 9 Jugendliche
    • Alter: 15 - 18 Jahre (nach Jahrgängen)
    • min. ein Jahr Jugendfeuerwehrmitglied
    • Mitgliedsausweis der DJF
  • Aufgaben:
    • Schnelligkeitsübung
    • Kugelstoßen
    • Staffellauf
    • Löschangriff
    • Fragenbeantwortung
  • Anmeldefrist für Abnahmen: bis 31.01. jeden Jahres an den/die zuständige/n Stadt-/Kreis-Jugendfeuerwehrwartin