Leistungsspange (15 - 18 Jahre)
Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr
- gestiftet 1973 durch den Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes
- Abnahme: durch einen Abnahmeberechtigten der DJF und fünf Wertungsrichter
- Voraussetzungen:
- 9 Jugendliche
- Alter: 15 - 18 Jahre (nach Jahrgängen)
- min. ein Jahr Jugendfeuerwehrmitglied
- Mitgliedsausweis der DJF
- Aufgaben:
- Schnelligkeitsübung
- Kugelstoßen
- Staffellauf
- Löschangriff
- Fragenbeantwortung
- Anmeldefrist für Abnahmen: bis 31.01. jeden Jahres an den/die zuständige/n Stadt-/Kreis-Jugendfeuerwehrwartin
