Viele Feuerwehren, verteilt über alle Bezirke, unterhalten bereits seit mehreren Jahren Kindergruppen in ihren Feuerwehren. Woher kommt aber das Interesse, Kinder in die Feuerwehr aufzunehmen?

In den meisten Fällen verspricht man sich dadurch eine frühe Bindung der Mitglieder an die Feuerwehr. Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem Statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der "Wettbewerb" zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände wie das Jugendrotkreuz oder das THW nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht - nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema "Feuerwehr" sind.

Anmeldung einer Kinderfeuerwehr

Kinderfeuerwehr-Gruppen aus Bayern können sich ab sofort über dieses Formular anmelden. Die Informationen werden an die zuständigen Bezirks- und Kreis-/Stadt- Jugendfeuerwehr-Leitungen übermittelt. Eine Anmeldung bei der Deutschen Jugendfeuerwehr ist nicht mehr nötig.

Formular Anmeldung Kinderfeuerwehr

Gründungszuschuss

Zuschuss zur Gründung einer Kinderfeuerwehr

Die Versicherungskammer Bayern unterstützt die Feuerwehren bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr mit einem einmaligen Zuschuss von 300€.

Der Zuschuss kann von den Mitgliedsfeuerwehren im Landesfeuerwehrverband beantragt werden. Der formlose Antrag auf finanzielle Unterstützung muss folgende Punkte enthalten:

  • Anschrift und Name der Freiwilligen Feuerwehr
  • Angabe des Gründungsdatums, welches maximal 12 Monate im gleichen Kalenderjahr zurückliegen darf
  • Bankverbindung der Feuerwehr
  • Schriftliche Bestätigung über Gründung durch KBR/SBR oder die Gemeinde

 

Der Zuschuss kann direkt bei der Versicherungskammer Bayern beantragt werden:

 

Versicherungskammer Bayern

Förderung Feuerwehrwesen

E-Mail an: feuerwehr@vkb.de

 

Ansprechpersonen Bezirken

Fachbereichsleiterin Nikola Schwaiger: schwaiger.nikola@gmail.com

Stellv. Fachbereichsleiterin Lisa Pistor

Fachbereichsleiter Fabian Weyerts: fabian.weyerts@kfv-kelheim.com

Fachbereichsleiterin Julia Grasser: julia.grasser@feuerwehr-weiden.de

Fachbereichsleiterin Nadine Bechmann: nadine.bechmann@kfv-schweinfurt.de

stellv. Fachbereichsleiter Johannes Krines: kjfw.has@jf-bayern.de

Fachbereichsleiter Ralf Bitter: kinderfeuerwehr-jf-mfr@gmx.de

stellv. Fachbereichsleiter Marco Back

stellv. Fachbereichsleiterin Tanja Büttner

Fachbereichsleiterin Melanie Walter: melanie.walter@jf-bayern.de

Fachbereichsleiterin Andrea Bickelbacher: andrea.bickelbacher@jugendfeuerwehr-schwaben.de

Fachbereichsleiter Stefan Gutter: stefan.gutter@jugendfeuerwehr-schwaben.de

Handreichung Kinderfeuerwehr

Die Handreichung Kinderfeuerwehr soll die Betreuer*innen bei allen Aktivitäten und Unternehmungen mit den Kindern unterstützen. Sie enthält alle elementaren Aspekte ab der Gründung einer Kinderfeuerwehr, über Gruppenstunden, Elternabende oder Ausflüge, bishin zum Übertritt in die Jugendfeuerwehr (Anm.:gedruckte Fassung derzeit vergriffen).

Ebenfalls wurde ein Onlinezugang zur Handreichung erstellt, wo im Laufe der Zeit auch Nachlieferungen und Aktualisierungen eingestellt werden. Den Zugang finden Sie hier.

Noch keinen Zugang? Schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Zugangsdaten Handreichung" unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Feuerwehr an geschaeftsstelle@lfv-bayern.de, um Zugangsdaten zu erhalten.

Die Handreichung Kinderfeuerwehr wurde vom Landesfeuerwehrverband Bayern mit der finanziellen Unterstützung der Versicherungskammer Bayern entwickelt.

Gruppenunfallversicherung

Über den Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. besteht für die Mitgliedsfeuerwehren eine Gruppenunfallversicherung, die die Kinder in den Kindergruppen der Feuerwehrvereine versichert.

Die Versicherung läuft seit dem 01.01.2016. Eine namentliche Meldung der Kinder an den LFV Bayern bzw. an das Versicherungsunternehmen ist nicht erforderlich.

Ist die Kinderfeuerwehr der kommunalen Feuerwehr unterstellt, gilt automatisch der gesetzliche Versicherungsschutz. (Siehe oben)

 

Versicherungsleistungen

Versichert sind alle Gesundheitsschädigungen, die ein Kind durch ein Unfallereignis im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Feuerwehrverein oder bei Veranstaltungen des Feuerwehrvereins erleidet. Die Versicherung macht dabei keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert.

Als Unfall gilt dabei auch,

  • wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.
  • der Tod durch Blitzschlag.
  • Vergiftung, Ersticken und Ertrinken.

Versichert sind weiterhin Infektionen durch Zeckenbiss wie Frühsommer-Meningoenzephalitis und Lyme-Borreliose, sowie unfallbedingte psychische Störungen.

Mitversichert sind auch Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der "dienstlichen" Tätigkeit bzw. Veranstaltung.

Die Versicherung gilt grundsätzlich weltweit.

Vereinbart wurden folgende Versicherungssummen:

Tod 10.000,00 €
Invaliditätsleistung 100.000,00 €
Bergungskosten 10.000,00 €
Kosmetische OP's 10.000,00 €
Reha-/Kurkostenbeihilfe 10.000,00 €
Krankenhaustagegeld 50,00 €

Im Rahmen der Invaliditätsleistungen haben wir eine zusätzliche Komfort-Deckung mit Progression vereinbart. Als Beispiel: der Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels (entspricht nach der Gliedertaxe einer Beeinträchtigung von 60 %) würde nach der Standard-Deckung zu einer Versicherungsleistung von 48.000,00 € führen. Bei der von uns vereinbarten Komfort-Deckung würde die Entschädigung in diesem Fall bei 220.000,00 € liegen, also um ein Vielfaches höher.

Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, für unsere Mitgliedsfeuerwehren diese exklusive Leistung zu erreichen! Wir hoffen natürlich, dass es in den Kinderfeuerwehren zu keinen Unfällen kommt und diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden müssen. Sollte dennoch etwas passieren haben wir als LFV Bayern für eine zusätzliche Absicherung unserer Mitglieder durch eine private Unfallversicherung gesorgt.

 

Wichtig
Für den Versicherungsschutz ist eine namentliche Meldung der Kinder nicht erforderlich.
Die Versicherung muss allerdings wissen, in welchen Feuerwehren/Feuerwehrvereinen es Kinder unter 12 Jahren gibt und wie viele dies sind.

Hierzu wurden die Kreis- und Stadtfeuerwehrverbandsvorsitzenden aufgefordert die entsprechenden Daten im Rahmen der Erhebung der Mitgliederdaten die entsprechenden Zahlen in unserer Datenbank zu hinterlegen. Veränderungen, die während des Jahres eintreten, müssen aber nicht nochmals gesondert gemeldet werden. Es genügt also eine Jahresmeldung.

Ein Antrag zur Gruppenunfallversicherung muss somit nicht gesondert gestellt werden.