Versicherungskammer Bayern
Förderung Feuerwehrwesen
E-Mail an: feuerwehr@vkb.de
Viele Feuerwehren, verteilt über alle Bezirke, unterhalten bereits seit mehreren Jahren Kindergruppen in ihren Feuerwehren. Woher kommt aber das Interesse, Kinder in die Feuerwehr aufzunehmen?
In den meisten Fällen verspricht man sich dadurch eine frühe Bindung der Mitglieder an die Feuerwehr. Der demographische Wandel zeigt in vielen Regionen schon deutliche Auswirkungen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wird laut dem Statistischen Bundesamt bedeutend kleiner und der "Wettbewerb" zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Jugendverbände wie das Jugendrotkreuz oder das THW nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr (12 Jahre) auf und Befürchtungen, dass dadurch Kinder frühzeitig abgeworben werden und der Jugendfeuerwehr verloren gehen, sind sicher nicht ganz unbegründet. Zusätzlich bietet die Einrichtung einer Kinderfeuerwehrgruppe für viele Feuerwehren eine interessante Möglichkeit der Brandschutzerziehung und Öffentlichkeitsarbeit. Und nicht zuletzt kann die Betreuung einer Kindergruppe eine Tätigkeit sein, die allen Beteiligten viel Spaß macht - nicht zuletzt weil jüngere Kinder häufig sehr begeisterungsfähig für das Thema "Feuerwehr" sind.
Kinderfeuerwehr-Gruppen aus Bayern können sich ab sofort über dieses Formular anmelden. Die Informationen werden an die zuständigen Bezirks- und Kreis-/Stadt- Jugendfeuerwehr-Leitungen übermittelt. Eine Anmeldung bei der Deutschen Jugendfeuerwehr ist nicht mehr nötig.
Die Versicherungskammer Bayern unterstützt die Feuerwehren bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr mit einem einmaligen Zuschuss von 300€.
Der Zuschuss kann von den Mitgliedsfeuerwehren im Landesfeuerwehrverband beantragt werden. Der formlose Antrag auf finanzielle Unterstützung muss folgende Punkte enthalten:
Der Zuschuss kann direkt bei der Versicherungskammer Bayern beantragt werden:
Die Handreichung Kinderfeuerwehr soll die Betreuer*innen bei allen Aktivitäten und Unternehmungen mit den Kindern unterstützen. Sie enthält alle elementaren Aspekte ab der Gründung einer Kinderfeuerwehr, über Gruppenstunden, Elternabende oder Ausflüge, bishin zum Übertritt in die Jugendfeuerwehr (Anm.:gedruckte Fassung derzeit vergriffen).
Ebenfalls wurde ein Onlinezugang zur Handreichung erstellt, wo im Laufe der Zeit auch Nachlieferungen und Aktualisierungen eingestellt werden. Den Zugang finden Sie hier.
Noch keinen Zugang? Schicken Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Zugangsdaten Handreichung" unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Feuerwehr an geschaeftsstelle@lfv-bayern.de, um Zugangsdaten zu erhalten.
Die Handreichung Kinderfeuerwehr wurde vom Landesfeuerwehrverband Bayern mit der finanziellen Unterstützung der Versicherungskammer Bayern entwickelt.
Über den Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. besteht für die Mitgliedsfeuerwehren eine Gruppenunfallversicherung, die die Kinder in den Kindergruppen der Feuerwehrvereine versichert.
Die Versicherung läuft seit dem 01.01.2016. Eine namentliche Meldung der Kinder an den LFV Bayern bzw. an das Versicherungsunternehmen ist nicht erforderlich.
Ist die Kinderfeuerwehr der kommunalen Feuerwehr unterstellt, gilt automatisch der gesetzliche Versicherungsschutz. (Siehe oben)
Versichert sind alle Gesundheitsschädigungen, die ein Kind durch ein Unfallereignis im Zusammenhang mit einer Tätigkeit im Feuerwehrverein oder bei Veranstaltungen des Feuerwehrvereins erleidet. Die Versicherung macht dabei keinen Unterschied zwischen Fremd- und Eigenverschulden, beides ist versichert.
Als Unfall gilt dabei auch,
Versichert sind weiterhin Infektionen durch Zeckenbiss wie Frühsommer-Meningoenzephalitis und Lyme-Borreliose, sowie unfallbedingte psychische Störungen.
Mitversichert sind auch Unfälle auf dem direkten Weg von der heimatlichen Wohnung nach und von der "dienstlichen" Tätigkeit bzw. Veranstaltung.
Die Versicherung gilt grundsätzlich weltweit.
Vereinbart wurden folgende Versicherungssummen:
Tod | 10.000,00 € |
Invaliditätsleistung | 100.000,00 € |
Bergungskosten | 10.000,00 € |
Kosmetische OP's | 10.000,00 € |
Reha-/Kurkostenbeihilfe | 10.000,00 € |
Krankenhaustagegeld | 50,00 € |
Im Rahmen der Invaliditätsleistungen haben wir eine zusätzliche Komfort-Deckung mit Progression vereinbart. Als Beispiel: der Verlust eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels (entspricht nach der Gliedertaxe einer Beeinträchtigung von 60 %) würde nach der Standard-Deckung zu einer Versicherungsleistung von 48.000,00 € führen. Bei der von uns vereinbarten Komfort-Deckung würde die Entschädigung in diesem Fall bei 220.000,00 € liegen, also um ein Vielfaches höher.
Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, für unsere Mitgliedsfeuerwehren diese exklusive Leistung zu erreichen! Wir hoffen natürlich, dass es in den Kinderfeuerwehren zu keinen Unfällen kommt und diese Leistungen nicht in Anspruch genommen werden müssen. Sollte dennoch etwas passieren haben wir als LFV Bayern für eine zusätzliche Absicherung unserer Mitglieder durch eine private Unfallversicherung gesorgt.
Wichtig
Für den Versicherungsschutz ist eine namentliche Meldung der Kinder nicht erforderlich.
Die Versicherung muss allerdings wissen, in welchen Feuerwehren/Feuerwehrvereinen es Kinder unter 12 Jahren gibt und wie viele dies sind.
Hierzu sollte jede Kinderfeuerwehr offiziell angemeldet werden (Formular hier) und jährlich ihre Mitgliederzahlen mit dem offiziellen Jahresbericht an die zuständige Kreis-/ Stadtjugendfeuerwehr melden. Veränderungen, die während des Jahres eintreten, müssen aber nicht nochmals gesondert gemeldet werden.
Ein Antrag zur Gruppenunfallversicherung muss somit nicht gesondert gestellt werden.